Nach der Abstimmungsniederlage zur privaten E-ID präsentiert der Bund jetzt die staatliche Version in einer Medienmitteilung.
Der Bund präsentiert seine Version der E-ID. Sie funktioniert über eine App auf dem Smartphone, ihre Nutzung soll freiwillig und kostenlos sein. Das entsprechende Gesetz tritt frühestens 2025 in Kraft.
Medienmitteilung Bern, 29.06.2022
E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz eröffnet. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden und den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Oktober 2022.
…
Vertrauensinfrastruktur auch für weitere digitale Nachweise
Die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur soll auch von kommunalen und kantonalen Behörden sowie Privaten genutzt werden können (Ökosystem). Heute werden Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge sowie Diplome oder Tickets und Mitgliederausweise meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt. Mit der geplanten Infrastruktur sollen diese künftig auch als digitale Nachweise herausgegeben und in der vom Bund zur Verfügung gestellten App sicher verwaltet werden können. Die Öffnung der Infrastruktur für Private kann schrittweise erfolgen.